Rechtsanwaltskanzlei Bergenthal:
Mit Herz und Kompetenz zum Recht!
Unter diesem Leitsatz nehme ich meine Mandate mit nunmehr 18-jähriger Erfahrung vor allem auf den Gebieten des Verkehrsrechts, allgemeinen Zivil-, Arbeits-, Straf-, Familien-,
Erb- und Mietrechts und des Einzugs von Forderungen wahr.
Zusammen mit meinem geschätzten Kollegen Ralf Hochstaedt,
mit dem ich in einer Bürogemeinschaft zusammen arbeite und meinen engagierten und qualifizierten Mitarbeiterinnen biete ich dem Rechtssuchenden eine effiziente, freundliche und persönliche Betreuung.
Zu meinem Mandantenkreis zählen Privatpersonen, Arbeitnehmer, Angehörige freier Berufsgruppen, Unternehmen, Versicherungen und Vereine.
Ich lege viel Wert auf eine umfassende und kompetente Beratung meiner Mandanten. Dabei orientiere ich mich selbstverständlich an den Wünschen meiner Auftraggeber und vertrete ihre Interessen zunächst außergerichtlich. Lässt sich hier keine zufriedenstellende Beendigung des Rechtsstreits erreichen, setze ich die Ansprüche meiner Klienten vor Gericht durch.
Um eine bestmögliche Interessenwahrnehmung zu gewährleisten, stehe ich in aller Regel für kurzfristige Besprechungstermine zur Verfügung. Im Bedarfsfall suche ich die Mandanten auch zu Hause oder im Betrieb auf.
Sie finden meine Kanzlei in der malerischen Altstadt von Korbach zwischen Nikolaikirche und dem historischen Rathaus. Mit dem Auto parken Sie auf dem großen Parkplatz am Obermarkt.
Seit März 2014 habe ich in der St.-Wendelin-Straße 11 in 59964 Medebach-Medelon eine Zweigstelle eingerichtet, damit ich auch für meine Mandanten aus dem Sauerland persönlich erreichbar sein kann.
Verkehrsrecht in Korbach
Verkehrsrecht bildet einen Schwerpunkt in der Tätigkeit meiner Kanzlei.
Ich helfe Ihnen bei der Regulierung von Verkehrsunfällen.
Hier sollte immer ein im Verkehrsrecht erfahrener Rechtsanwalt eingeschaltet werden und nicht erst dann, wenn die gegnerische Haftpflichtversicherung wegen eines vermeintlichen Mitverschuldens den Schaden nicht vollständig regulieren will.
Sie haben hier das Recht einen Anwalt mit der Geltendmachung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen zu beauftragen. In der Regel hat die gegnerische Haftpflichtversicherung im Rahmen der Haftung die Kosten zu tragen. Bei einer Rechtsschutzversicherung sind Sie sowieso auf der sicheren Seite. Zudem bin ich Ihnen bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen behilflich, wenn das neu oder gebraucht erworbene Fahrzeug Mängel aufweist.
Ich berate und vertrete Sie auch im Bereich des Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, wenn es um Themen wie Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs, Körperverletzung, Entziehung der Fahrerlaubnis, Bußgeldbescheid und Fahrverbot geht. Gerade im Hinblick auf die verschärfte Punkteregelung im Fahreignungsregister ist anwaltlicher Rat unerlässlich.
Auch im Verwaltungsverfahren gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde stehe ich in allen Fragen der MPU, Erteilung- und Neuerteilung der Fahrerlaubnis zur Verfügung.